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Leihmutterschaft Schweiz

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Rechtslage im Ausland

Gerechtigkeit

Die Rechtslage im Ausland

Die Rechtslage ist von Land zu Land unterschiedlich. Auch in den Ländern, in welchen die Leihmutterschaft erlaubt ist, sind die Voraussetzungen unter Umständen unterschiedlich. Die Ukraine ist in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen den tiefen Kosten für ihre Leihmutterschaftsprogramme bekannt geworden.

In der Ukraine ist die Leihmutterschaft durch ein eigenes Gesetz geregelt. Nach dem Familiengesetzbuch ist sie für verheiratete heterosexuelle Paare, die Probleme mit der Fruchtbarkeit haben, vorgesehen.
In der Ukraine hat das Gesetz bis heute die Leihmutterschaft erlaubt- vorausgesetzt, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • Es handelt sich um ein verheiratetes und heterosexuelles Paar.
  • Als Minimum muss der Vater sein genetisches Material einbringen; Im Idealfall tragen beide die genetische Belastung des zukünftigen Embryos.
  • Bei der Wunschmutter muss ein medizinischer Grund vorliegen, der ihr eine Schwangerschaft nicht erlaubt oder sie diese deswegen beenden muss, um ihre eigene Gesundheit oder die des zukünftigen Babys nicht zu gefährden.

Leihmutterschaftsprogramme werden jedoch auch beispielsweise in der USA oder Kanada angeboten.

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